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§Urheberrechtsverletzung – Abmahnung oder Anklage?

Auch wenn ich ein Laie bin und in keinster Form eine Rechtsberatung geben kann, werde ich mich in diesem Beitrag vor allem mit dem Urheberrecht bzgl. Fotografien und Bildwerken beschäftigen, da mich dieser Bereich am meisten betrifft. In letzter Zeit stoße ich auf immer mehr Webseiten im Internet, auf denen Fotos von mir, entweder als Hintergrundbild, als Teaser für eine Einladung, auf einem Blog oder auch nur als Thumbnailvorschau oder Avatar genutzt werden.

Es freut mich sehr, dass diese Bilder auch anderen gut gefallen, aber es ärgert mich um so mehr, dass diese Bilder einfach ohne Fragen kopiert werden und dann nicht mal ein Hinweis auf den Urheber hinterlassen wird. Nicht mal ein deutlich sichtbarer Copyright (c) Verweis auf dem Bild und im Dateinamen schreckt viele davon ab, Bilder ohne meiner Erlaubnis zu verwenden.

Was kann ich dagegen Tun?
Ich kann nun selbst all diese Seitenbetreiber anschreiben, diese auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen und ihnen anbieten für einen kleinen Betrag meine Bilder weiter verwenden zu dürfen. Das wird mich dann aber viel Zeit und vermutlich auch Nerven kosten. Was soll ich tun wenn dieses Anschreiben schlicht weg ignoriert wird? Die zweite Möglichkeit wäre, das ich mich auf die Suche nach einem (im Internet gehassten) Anwalt spezialisiert auf Abmahnungen bzgl. Urheberrechtsverletzungen (Abmahnanwalt) begebe und mich einmal bzgl. meiner Rechte, der anfallenden Kosten und den Möglichkeiten bzw. Nutzen von Abmahnungen beraten lasse. Die dritte Möglichkeit ist, einfach vorläufig noch nichts zu unternehmen und abzuwarten ob vielleicht doch noch eine Anfrage kommt, das entsprechende Bild verwenden zu dürfen. Die vierte Möglichkeit wäre, einfach keine Bilder von mir im Web anzubieten, aber diese werde ich definitiv nicht warnehmen.

Wer ist überhaupt der Urheber?
Laut §10 II. Abschnitt: Der Urheber.: Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat. Bei Fotografien ist also so gut wie immer der Fotograf der Urheber. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar sondern nur vererblich.

Wieso will ich unbedingt etwas gegen die Urheberrechtssünder unternehmen?
Ganz einfach deshalb, weil es allen andern gegenüber unfair ist, die mich kontaktieren und um die Erlaubnis fragen, ob sie eines meiner Bilder verwenden dürfen. Noch dazu gibt es auch einige die meine Bilder gewerblich Nutzen und dafür auch den ein oder andern kleinen Betrag bezahlen, um ein entsprechendes Nutzungsrecht von mir zu erlangen. Für die private Nutzung meiner Fotos verlange ich normalerweise keinen Geldbetrag, sondern nur die Namensnennung + Angabe (Verlinkung) meiner Webseite: phoTo-eXhibiT.com

Wie sieht es mit der rechtlichen Situation aus, welche Ansprüche hat der Urheber?
Hier gilt ganz klar das Motto „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ bzw. kann von der Devise ausgegangen werden: „im Zweifel für den Urheber“. Der Urheber hat gegen den Verletzer des Urheberrechts unter anderem folgende Ansprüche: Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz. Die Höhe der Schadensersatzforderung hängt davon ab, wie das Foto nun verwendet wird und beginnt mit einer angemessenen Lizenzgebühr und kann bei gewerblicher Nutzung der Bilder bis zur Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns gehen. Eine detailliertere Auskunft gibt es hier: Fotorecht Spezial Teil 5: Ansprüche des verletzten Fotografen bzw. noch genauer können die einzelnen Ansprüche aus den entsprechenden Gesetzestexten herausgelesen werden: Urheberrechtsgesetz (UrhG) – III. Hauptstück – Rechtsdurchsetzung.

Abmahnung oder Anklage?
Diese Frage kann ich wohl nicht beantworten. Aber ich denke die Frage „oder“ stellt sich auch nicht. Sollte es wirklich einmal so weit kommen, wird zu erst abgemahnt und erst dann sollte die Möglichkeit einer Anklage objektiv betrachtet werden, da die Kosten hier dann schnell explodieren können und deutlich über jenen des eigentlichen Streitwertes liegen. Ich selbst war anfangs (wie vermutlich viele Internetuser) auch immer schockiert, wenn über irgendwelche Abmahnwellen berichtet wurde. Bin aber dadurch sehr vorsichtig mit dem Umgang von urheberrechtlichen oder anders geschützten Produkte und Marken geworden. Deshalb sehe ich auch immer weniger ein, dass sich manch andere nicht daran halten wollen und tendiere immer stärker dazu, mein Recht nach dem Urheberrechtsgesetz auch durchzusetzen bzw. durchsetzen zu lassen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Urheberrecht gemacht?
Mich würde noch interessieren, welche Erfahrungen ihr mit dem Urheberrechtsgesetz in Bezug auf Fotografien bis jetzt gemacht habt. Egal von welcher Seite aus betrachtet, sei es als Anwalt, Fotograf (Urheber) oder Nutzer von Fotografien bzw. Urheberrechtsverletzer?

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